Am 20. Januar 2009 trat europaweit eine neue Gesetzgebung für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Kraft. Die vorgesehene besondere Kennzeichnung bestimmter Farbstoffe ab 2010 ist ein großer Fortschritt, während sich eine gesetzliche Änderung für die Anwendung gentechnisch veränderter Substanzen nicht durchsetzen konnte. Einige Azofarbstoffe standen schon seit längerem in Verdacht, bei Kindern die Erkrankung ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit- und Hyperaktivitätssyndrom) zu fördern. Noch 2008 hatte sich die zuständige Behörde EFSA (European Food Safety Authority) gegen eine entsprechende Kennzeichnung dieser Farbstoffe ausgesprochen – in Anbetracht der dort sitzenden Industrielobbyisten nicht verwunderlich. Dennoch sprach sich die Europäische Kommission für den Verbraucherschutz aus. So müssen die Farbstoffe E 102 (Tartrazin), E 104 (Chinolingelb), E 110 (Gelborange S), E 122 (Azorubin), E 124 (Cochenillerot A) und E 129 (Allurarot) ab dem 20. Juli 2010 neben der E-Nummer vorsorglich den Aufdruck "kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen. Diese kommen in erster Linie in Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Speiseeis sowie feinen Backwaren zum Einsatz. Zusatzstoffe in unverarbeiteten Erzeugnissen sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder sind auch weiterhin verboten. Zudem ist es den Mitgliedsstaaten gestattet, den Einsatz bestimmter Zusatzstoffe in traditionellen Produkten in ihrem Land zu untersagen. Dies gilt beispielsweise für in Deutschland nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier. Nur bei der Gentechnik-Kennzeichnung hat sich nichts geändert. Mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Zusatzstoffe in Lebensmitteln müssen auch zukünftig nicht auf dem Etikett entsprechend gekennzeichnet werden. Hier ist demnach weiterhin Vorsicht geboten. Um welche Zusatzstoffe es sich hier handelt sowie weitere Informationen rund um das Thema kann unter www.fet-ev.eu/Datenbank/Zusatzstoffe.html nachgelesen werden.
Redaktion: Irina Baumbach