Neue Rechte für den Verbraucher
Vor genau drei Wochen am 1. Mai ist das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll der Verbraucher nun Anspruch auf Information über Lebens- und Futtermittel sowie Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände erhalten. Es soll künftig möglich sein, von den Behörden zu erfragen, welche Informationen über bestimmte Produkte vorliegen, beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen, ob sie Allergene enthalten oder dergleichen. Behörden wiederum soll es ermöglicht werden, Hinweise über Produkte weiterzugeben, bei denen beispielsweise ein gesundheitliches Risiko besteht. Solche Fälle liegen bei Gesundheitsgefahren, etwa durch Salmonellen in Lebensmitteln oder wenn ekelerregende Lebensmittel wie Gammelfleisch in Umlauf gebracht wurden, vor. Auch bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften soll den Behörden gestattet sein, die Namen der Firmen bekanntzugeben, was in Deutschland bisher nicht möglich war. Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Mitarbeit der Verbraucherzentralen eine Informationshotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 01805-844 544 können sich die Bürgerinnen und Bürger vom 2. bis zum 31. Mai 2008 über ihre neuen Rechte informieren. Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Gutachten bezüglich des VIG, ergab jedoch schon jetzt erhebliche Mängel. Dazu zählen unter anderem die Beschränkung auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und Reinigungsmittel. Dienstleistungen und die meisten anderen Waren bleiben vom VIG ausgeschlossen. Des Weiteren behindert das komplizierte Antragsverfahren den Zugang zu Informationen. Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss der Bürger erst einmal herausfinden, welche Stelle zuständig ist. Weiterhin müssen Behörden Informationen nur dann von sich aus veröffentlichen, wenn die Gesundheit der Bürger akut gefährdet ist. Besteht keine dringende gesundheitliche Gefährdung, brauchen die Behörden nicht tätig werden. Ein vorausschauendes, selbstbestimmtes Handeln der Öffentlichkeit wird so laut Greenpeace unterbunden. Im Moment werden durch das VIG die Interessen der Lebensmittelindustrie stärker geschützt als die der Verbraucher.
Redaktion: Anja Baustian